AGB des Veranstalters

  1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von den Besuchern eingebrachten Gegenständen oder Kleidungsstücke und deren Inhalt. Dasselbe gilt für die von den Gästen zurückgelassenen Gegenständen.
  2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsbereiches erhält jeder Gast ein Band, welches das Wiederbetreten des Veranstaltungs Bereiches ermöglicht. Hier ist besonders Punkt 16 der AGB´s zu beachten.
  4. Für die gesamte Veranstaltung ist das Jugendschutzgesetz in Kraft.
  5. Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine
    Sicherheitskontrolle in Form von Leibes- und Taschenvisitationen, durch den Sicherheitsdienst, statt. Es ist untersagt, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und –behälter, harte Verpackungen oder sonstige Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände in Veranstaltungsbereich mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
  6. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte sowie Foto- und Filmkameras in die Veranstaltungshalle oder das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Der Veranstalter kann den Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern.
  7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (zB. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung sofort auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
  8. Der Veranstalter haftet für Hör- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  9. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit und zwingend Folge zu leisten.
  10. Der Zutritt zum Veranstaltungsbereich mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Kapazität gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises begründet.
  11. Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  12. Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, deren Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden.
  13. Der Zutritt wird Personen unter 18 Jahren nicht gewährt.
  14. Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
  15. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen, abzusagen. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden.
    Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
    Findet die Veranstaltung auf Grund von Hoch- oder Niedrigwasser, Betriebsstörungen, Verkehrs- behinderungen, behördlicher Anordnung usw. statt, können Minderungen des Eintrittspreises oder Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.
  16. Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung kann bei nachfolgenden Gründen erfolgen:
    - Nichteinhaltung der vorgegebenen Kleiderordnung (Dresscode)
    - Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen
    - strafbare Handlungen ( bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
    - ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten
    - alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. Drogenkonsum
    - das Mitführen von Cannabis oder anderen Produkten aus der Hanfpflanze
    - das Mitführen von gefährlichen Gegenständen
    - aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
  17. Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
  18. Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.
  19. Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnischen Artikel oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
  20. Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.
  21. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
  22. Die Art und Weise der Darbietung, insbesondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung, steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm- oder einzelner Show-Acts vor.
  23. Während des Events wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen. Während des Events werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahme und der Veröffentlichung der Bilder/ Videoaufnahmen auf den eigenen Internet- und Social Media-Seiten zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters im Internet, auf Print- und Digitalmedien und bei Sendern verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht vom Besucher gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.
  24. Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.
  25. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt.